Gesellschaftsschulden

Gesellschaftsschulden
I. Personengesellschaft:Alle Verbindlichkeiten, die für die Gesellschafter gemeinschaftlich begründet werden.
- Haftung: Den Gläubigern haftet das  Gesellschaftsvermögen, zugleich aber haften auch alle Gesellschafter mit ihrem eigenen Vermögen als  Gesamtschuldner (der  Kommanditist der KG jedoch nur bis zur Höhe der  Haftsumme, § 171 HGB).
- Vgl. auch  Schuldenhaftung.
- Bei der Auseinandersetzung sind vor der Verteilung des Gesellschaftsvermögens die G. zu bezahlen; reicht das Gesellschaftsvermögen nicht aus, sind die persönlich haftenden Gesellschafter zu Nachschüssen verpflichtet.
II. Kapitalgesellschaft:Verbindlichkeiten begründen regelmäßig keine Haftung der Gesellschafter bzw. Aktionäre.
- Ausnahme:  Durchgriffshaftung.
III. Genossenschaft:Sonderregelung je nach Typ ( Haftpflicht).

Lexikon der Economics. 2013.

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